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Steuerbonus für Landwirte

Zur Abmilderung der anhaltend hohen Kraftstoffpreise infolge internationaler Krisen wurde mit dem neuen „Steuer-Dekret“ (Art. 8-ter, DL n. 38/2026) eine außerordentliche Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe eingeführt.

Diese erhalten als Teilkompensation für die gestiegenen Kosten von Diesel und Benzin eine Steuergutschrift von bis zu 20 % auf die im März 2026 getätigten Treibstoffausgaben (Netto-Betrag laut Rechnung). Die Maßnahme ist italienweit auf ein Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro begrenzt.

Die Nutzung dieser Gutschrift erfolgt ausschließlich durch Verrechnung im Modell F24 und muss bis spätestens zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.  Die genauen operativen Modalitäten für die Gewährung müssen erst noch durch das Landwirtschaftsministerium festgelegt werden.

 
Dr. Simon Perathoner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Simon Perathoner

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