Lohnportal Karriere bei uns

Steuerbonus für Werbung

Form einer Steuergutschrift gewährt und gilt für Unternehmen und Freiberufler für Werbung in Zeitungen und Zeitschriften digital und auf Papier.

Werbemaßnahmen im Radio und im Fernsehen, auf Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook, X, YouTube), sowie Google Ads hingegen werden nicht gefördert. Ausgaben zur Herstellung von Flyern und Plakaten, sowie die graphische Realisierung von Werbeanzeigen werden ebenfalls nicht unterstützt.

Der Bonus beträgt 75% der Steigerung der im Jahr 2026 getätigten Ausgaben gegenüber 2025. Voraussetzung ist, dass auch im Jahr 2025 Kosten für entsprechende Werbemaßnahmen in der Buchhaltung aufscheinen.

Die Mittel für die Förderung sind aber begrenzt: wenn die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, um alle Ansuchen zu befriedigen (was absehbar ist), dann wird der Bonus anteilsmäßig reduziert. Kontaktieren Sie bitte Ihren Berater, falls Sie ein Ansuchen stellen möchten.
Dr. Simon Perathoner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Simon Perathoner

Mitteilungen

loading...

Bleiben Sie informiert!