Lohnportal Karriere bei uns

Steuerbonus für Wiedergewinnungsarbeiten und energetische Sanierungen

Die folgenden Steuerabzüge wurden bis zum 31.12.2021 verlängert:
  • Steuerabzug für Wiedergewinnungsarbeiten (50%-Bonus)
  • Steuerabzug für Energiesparmaßnahmen (65%-Bonus)
  • Steuerabzug für den Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten (Bonus mobili)
  • Steuerabzug für die Wiedergewinnung von Gärten (Bonus verde)
  • Steuerabzug für Fassadenrenovierung (Fassadenbonus)
Das Limit des Steuerabzugs für den Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten (sog. bonus mobili) wurde für Spesen, die im Jahr 2021 anfallen, von Euro 10.000 auf Euro 16.000 angehoben.

Voraussetzung für den Möbelbonus bleibt, dass in der Wohneinheit Wiedergewinnungsarbeiten durchgeführt werden, die nach dem 01.01.2020 begonnen wurden. 
 
Dr. Mirko Oliva
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Mirko Oliva

Mitteilungen

loading...

Bleiben Sie informiert!