Erst kürzlich hat die ital. Regierung das Gesetzesdekret Nr. 19/2024 veröffentlicht, mit welchem ein neuer Steuerbonus für die Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Energieeinsparung eingeführt wurde (sog. Bonus Transition 5.0).
Es handelt sich hierbei um eine interessante Begünstigung für die Neuanschaffung intelligenter digitaler Maschinen, Geräte, Anlagen und immaterieller Anlagegüter. Die Investitionen müssen in den Jahren 2024 und 2025 getätigt werden. Die neuen Investitionen müssen in der Tabelle A und B des Gesetzes Nr. 232/2016 (Haushaltsgesetz 2017) enthalten sein, d.h. es handelt sich um jene Güter, welche bereits mit dem Steuerbonus Industrie 4.0 gefördert werden.
Neu ist jedoch, dass der Steuerbonus Transition 5.0 nur zusteht, wenn das Unternehmen eine Energieeinsparung aufgrund der Investition erzielt.
Anspruch auf den neuen Steuerbonus haben alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform und dem angewendeten Steuersystem. Demzufolge kommen auch nichtansässige Unternehmen mit einer Betriebstätte in Italien in den Genuss dieser Förderung.
Die Höhe des Steuerbonus hängt einerseits vom Investitionsvolumen ab und andererseits von der erzielten Energieeinsparung. Die Prozentsätze sind folgende:
Steuerbonus
in % |
Investitionsvolumen |
Energieeinsparung Produktionsstätte |
Energieeinsparung Produktionsprozess |
35%
15%
5% |
bis zu 2,5 Mio. €
von 2,5 Mio. € bis 10 Mio. €
von 10 Mio. € bis 50 Mio. € |
mind. 3% |
mind. 5% |
40%
20%
10% |
bis zu 2,5 Mio. €
von 2,5 Mio. € bis 10 Mio. €
von 10 Mio. € bis 50 Mio. € |
mind. 6% |
mind. 10% |
45%
25%
15% |
bis zu 2,5 Mio. €
von 2,5 Mio. € bis 10 Mio. €
von 10 Mio. € bis 50 Mio. € |
mind. 10% |
mind. 15% |
Im Rahmen der Investitionen, die auf eine Verringerung des Energieverbrauchs abzielen, sind auch Investitionen in neue, dem Betrieb dienende Sachanlagen für die Selbsterzeugung von Energie aus erneuerbarer Energie begünstigt, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen. Biomasseanlagen sind hingegen ausgeschlossen.
Ebenfalls begünstigt sind Personalschulungen, die auf den Erwerb von Kenntnissen in Technologien abzielen, welche für die digitale und energetische Transformation von Produktionsprozessen relevant sind.
Was den Ablauf betrifft, gibt es eine relevante Neuerung: vor Tätigung der Investition ein elektronischer Antrag beim GSE (Gestore dei Servizi Energetici) eingereicht werden, mit dem um die Inanspruchnahme der Begünstigung angesucht wird.
Diesem Antrag muss auch ein technisches Gutachten beigelegt werden, welches die voraussichtliche Energieeinsparung bestimmt. Nach erfolgter Investition muss zusätzlich noch ein zweites Gutachten erstellt werden, welches die Voraussetzungen bestätigt.
Nähere Details werden mit den Durchführungsbestimmungen geklärt werden, welche jedoch, wie so oft in Italien, aktuell noch fehlen. Bis zur konkreten Umsetzung der Maßnahme werden daher noch einige Monate vergehen.