Lohnportal Karriere bei uns

Steuererleichterung für Gehaltserhöhungen

Gehaltserhöhungen laut Kollektivvertrag (national und territorial) werden im Jahr 2026 mit einer Ersatzsteuer von 5% besteuert.

Diese Begünstigung gilt für Mitarbeiter:innen, deren Einkommen im Jahr 2025 unter 30.000 Euro lag.
Dr. Linda Gasser
Arbeitsrechtsberater Dr. Linda Gasser

Mitteilungen

loading...

Bleiben Sie informiert!