Arbeitsrechtsberater
Dr. Linda Gasser
Gehaltserhöhungen laut Kollektivvertrag (national und territorial) werden im Jahr 2026 mit einer Ersatzsteuer von 5% besteuert.
Diese Begünstigung gilt für Mitarbeiter:innen, deren Einkommen im Jahr 2025 unter 30.000 Euro lag.
Diese Begünstigung gilt für Mitarbeiter:innen, deren Einkommen im Jahr 2025 unter 30.000 Euro lag.