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Steuerguthaben für Strom- und Gaskosten

Wir erinnern daran, dass die beiden schon bekannten Steuerguthaben für Strom und Gas auch für das erste Quartal 2023 (Januar, Februar, März) verlängert worden sind.
 
Steuerguthaben Stromkosten

Das Steuerguthaben betrifft alle Unternehmen mit einem Stromanschluss ab 4,5 KW, bei denen die durchschnittlichen Stromkosten (ohne Steuern und Beihilfen) pro KW/h im 4. Quartal 2022 mind. 30% höher waren als die durchschnittlichen Stromkosten (ohne Steuern und Beihilfen) pro KW/h im 4. Quartal 2019 (diese Voraussetzung wird auf jeden Fall erfüllt). Das Steuerguthaben beträgt nun 35% der reinen Stromkosten (nur Energiekomponente) des 1. Quartals 2023.
 
Steuerguthaben Gaskosten

Das Steuerguthaben betrifft alle Unternehmen und beträgt 45% der Gaskosten des 1. Quartals 2023. Die Voraussetzung für das Steuerguthaben ist wie beim Strombonus aufgrund des Anstieges des Durchschnittspreises um 30% im genannten Zeitraum auf jeden Fall gegeben.

Die Steuerguthaben sind nicht zu versteuern und können innerhalb 31.12.2023 im Zahlungsvordruck F24 mit anderen Steuern verrechnet werden.

Wie auch bei den vorhergehenden Steuerguthaben des Jahres 2022 kann für die Berechnung des Steuerguthabens eine einfache Anfrage an den Energielieferanten gemacht werden (sofern dieser im Zeitraum 2019-2023 der gleiche geblieben ist). Z.B. können Alperiakunden die Anfrage über folgenden Link https://www.alperia.eu/de/support/formulare-und-informationen/ansuchen-steuerguthaben machen (zurzeit natürlich nur für jene vom Jahr 2022).

Wir werden die entsprechende Mitteilung vornehmen, sofern wir von Ihnen die notwendigen Daten erhalten haben.
Dr. Mirko Oliva
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Mirko Oliva

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