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Super- und Hyperabschreibungen

Wir erinnern daran, dass mit Jahresende sowohl die Steuerbegünstigung der Superabschreibungen als auch der Hyperabschreibungen auslaufen. 
 
Bei der Steuerbegünstigung „Superabschreibungen“ kann bekanntlich 130% des Kaufpreises der Güter abgesetzt werden. Von dieser Begünstigung sind der Kauf von Immobilien, sowie von Gütern mit einem Abschreibesatz von weniger als 6,5% und von Personenkraftwagen ausgeschlossen, auch wenn diese ausschließlich betrieblich genutzt oder den Angestellten zur Verfügung gestellt werden.

Zudem sind einige Ausnahmen im Bereich der Lebensmittelproduktion, der Erzeugung von Strom, im Transportwesen und in der Telekommunikation vorgesehen.
 
Die „Hyperabschreibungen“ betreffen die Anschaffung von neuen betrieblichen Gütern im Bereich der Industrie 4.0 vor. Diese Investitionen dienen dazu, Maschinen und Geräte zu vernetzen, den Austausch von internen und externen Informationen zu fördern sowie insgesamt den Prozess der technologischen und digitalen Weiterentwicklung der betrieblichen Strukturen zu fördern.

Dabei müssen die Investitionen die technologischen Voraussetzungen erfüllen, welche vom Gesetzgeber in diesem Zusammenhang definiert und festgesetzt wurden. Das Bestehen dieser Bedingungen muss vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder bei Investitionen mit einer Gesamtsumme von mehr als Euro 500.000 mittels eines technischen Gutachtens bestätigt werden.

Im Rahmen dieser Begünstigung kann die Abschreibung in Höhe von 250 % des Kaufpreises der Güter berechnet werden.
 
Sowohl die „Hyper-„ als auch die „Superabschreibungen“ können in Anspruch genommen werden, wenn die betreffenden Güter innerhalb 31.12.2018 bestellt, die Bestellung vom Lieferanten akzeptiert und mindestens 20% des Kaufpreises angezahlt werden.

Die Lieferung und Inbetriebnahme der Güter muss dann innerhalb 30.06.2019 (Superabschreibungen) bzw. innerhalb 31.12.2019 (Hyperabschreibungen) erfolgen.
 
Lt. aktuellem Kenntnisstand soll die Förderung der „Superabschreibungen“ nicht mehr verlängert werden, während die Förderung der „Hyperabschreibungen“ in reduzierter Form auch 2019 möglich sein soll.
Dr. Mirko Oliva
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Mirko Oliva

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