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Una Tantum Zahlungen

Das Eildekret Nr. 41/2021 sieht einmalige Zahlungen in Höhe von 2.400 Euro für folgende Mitarbeiter vor: Saisonangestellte im Bereich Tourismus und auch in anderen Bereichen sowie Arbeitnehmer auf Abruf, welche zwischen 01. Jänner 2019 und 23. März 2021 unfreiwillig ihre Arbeit verloren haben und im genannten Zeitraum mindestens 30 Tage effektiv gearbeitet haben. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Mitarbeiter am Stichtag 23.03.2021 kein Arbeitslosengeld und keine Pension beziehen und über keinen Arbeitsvertrag verfügen.

Die Anträge können innerhalb 30. April 2021 online über die NISF/INPS Seite eingereicht werden. 
Dr. Linda Gasser
Arbeitsrechtsberater Dr. Linda Gasser

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