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USA planen Zusatzsteuer auf Einkünfte aus US-Quellen für Einwohner „feindlicher“ Staaten – auch Italien betroffen

Die USA gehen mit einem neuen Gesetzesvorschlag verstärkt gegen Staaten vor, deren Steuerpolitik als „unfair“ gegenüber US-Unternehmen angesehen wird. Am 22. Mai wurde im Repräsentantenhaus mit knapper Mehrheit das Haushaltsgesetz „One Big Beautiful Bill Act“ verabschiedet, das unter anderem den neuen Abschnitt 899 in den Internal Revenue Code einführt. Dieser sieht eine gestaffelte Zusatzsteuer von bis zu 20 % auf Einkünfte aus US-Quellen für natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz in bestimmten Staaten – darunter auch Italien – vor.

Betroffen sind Einkünfte wie Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Immobilienveräußerungsgewinne oder unternehmerische Tätigkeiten mit US-Bezug. Die neue Steuer ergänzt die bestehenden Quellensteuern (derzeit 30 % bei Dividenden) sowie die Körperschaftsteuer (21 %) und kann zu einer effektiven Belastung von bis zu 50 % führen.

Die Maßnahme richtet sich gegen Staaten, die laut US-Sicht „diskriminierende“ Steuern einführen, wie z. B. die globale Mindeststeuer oder die Digitalsteuer.

Das Inkrafttreten ist frühestens für den 1. Januar 2026 vorgesehen. Für das erste Jahr gilt eine Safe-Harbour-Regelung, wonach US-Unternehmen nicht für das Nichtabführen der Zusatzsteuer bestraft werden.

Besonders problematisch ist der mögliche Bruch bestehender Doppelbesteuerungsabkommen. Die USA betrachten die Zusatzsteuer nicht als durch das Abkommen gedeckelt, sondern als zusätzlich zur dort vorgesehenen Mindestbesteuerung zu entrichtende Abgabe – ein klarer Fall von Treaty Override. Dies könnte zu erheblichen Belastungen für italienische Unternehmen mit US-Investitionen führen und gleichzeitig Probleme bei der Anrechnung der Steuer in Italien aufwerfen.

Ob das Gesetz auch den US-Senat passiert, ist derzeit noch offen.
Dr. Gert Gasser
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Gert Gasser

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