Die Verjährungsfristen in Italien wurden durch das Stabilitätsgesetz 2016 neu geregelt.
Die Verjährungsfristen betreffend Einkommens- und Mehrwertsteuererklärungen werden um ein Jahr von 4 auf 5 Jahre verlängert, zugleich wird die Verdoppelung der Verjährungsfristen in Anwesenheit von strafrechtlich relevanten Tatbeständen abgeschafft.
Bei einer unterlassenen Steuererklärung beträgt die Verjährungsfrist 7 Jahre.
Konkret heißt das, dass die Steuerperiode 2016 zum Beispiel Ende 2022 verjährt, sofern die Steuererklärung für das betroffene Jahr 2016 im Laufe des Jahres 2017 abgegeben wird. Wurde keine Steuererklärung abgegeben, verjährt die Steuerperiode 2016 erst Ende 2024.
Die Neuregelung der Verjährungsfristen gilt ab der Steuerperiode 2016.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Gert Gasser