Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dr. Mirko Oliva
Der sogenannte Punkteführerschein ist seit dem 1. Oktober 2024 verpflichtend für alle Unternehmen, die auf temporären oder mobilen Baustellen tätig sind. Dieses System soll gewährleisten, dass ausschließlich qualifizierte und sicherheitskonforme Betriebe auf Baustellen arbeiten dürfen. Voraussetzung ist eine gültiger Punkteführerschein mit mindestens 15 Punkten, andernfalls ist eine Tätigkeit auf der Baustelle nicht erlaubt.
Für Auftraggeber und Verantwortlichen der Bauarbeiten (sofern ernannt) ergeben sich daraus wichtige Pflichten. Eine davon ist, dass der Auftraggeber vor Vergabe der Arbeit prüfen muss, ob das beauftragte Unternehmen im Besitz des Punkteführerscheins ist und dieser mind. 15 Punkte aufweist. Diese Pflicht gilt auch für Subunternehmer. Ausgenomen sind Unternehmen mit einer gültigen SOA-Zertifizierung (Klasse III oder höher).
Werden diese Prüfpflichten nicht erfüllt, ist eine Verwaltungsstrafe zwischen 711,92 Euro und 2.562,91 Euro vorgesehen. Die gleiche Strafe gilt, wenn ein Unternehmen zwar über einen Punkteführerschein verfügt, dieser jedoch weniger als 15 Punkten aufweist und das Unternehmen dennoch auf der Baustelle arbeitet. Erfolgt der Verlust der Punkte oder eine Aussetzung des Punkteführescheins hingegen erst nach Auftragserteilung, trifft den Auftraggeber keine Strafe. In diesem Fall haftet das Unternehmen selbst.
Mit dem neuen Gesetzesdekret vom 31. Oktober 2025 wurden die Sanktionen für Unternehmen ohne gültigen Punkteführerschein weiter verschärft – die Strafen für Auftraggeber und Verantwortliche der Arbeiten bleiben hingegen unverändert. Die Mindeststrafe wurde auf 12.000 Euro erhöht. Neben der Geldstrafe drohen zusätzlich ein sechsmonatiges Verbot, an öffentlichen Aufträgen teilzunehmen, sowie der sofortige Ausschluss von der Baustelle.
Schließlich kann der Punkteführerschein bei schweren Arbeitsunfällen (insbesondere bei Todesfällen oder dauerhaften Invaliditäten) für bis zu 12 Monate widerrufen werden.
Für Auftraggeber und Verantwortlichen der Bauarbeiten (sofern ernannt) ergeben sich daraus wichtige Pflichten. Eine davon ist, dass der Auftraggeber vor Vergabe der Arbeit prüfen muss, ob das beauftragte Unternehmen im Besitz des Punkteführerscheins ist und dieser mind. 15 Punkte aufweist. Diese Pflicht gilt auch für Subunternehmer. Ausgenomen sind Unternehmen mit einer gültigen SOA-Zertifizierung (Klasse III oder höher).
Werden diese Prüfpflichten nicht erfüllt, ist eine Verwaltungsstrafe zwischen 711,92 Euro und 2.562,91 Euro vorgesehen. Die gleiche Strafe gilt, wenn ein Unternehmen zwar über einen Punkteführerschein verfügt, dieser jedoch weniger als 15 Punkten aufweist und das Unternehmen dennoch auf der Baustelle arbeitet. Erfolgt der Verlust der Punkte oder eine Aussetzung des Punkteführescheins hingegen erst nach Auftragserteilung, trifft den Auftraggeber keine Strafe. In diesem Fall haftet das Unternehmen selbst.
Mit dem neuen Gesetzesdekret vom 31. Oktober 2025 wurden die Sanktionen für Unternehmen ohne gültigen Punkteführerschein weiter verschärft – die Strafen für Auftraggeber und Verantwortliche der Arbeiten bleiben hingegen unverändert. Die Mindeststrafe wurde auf 12.000 Euro erhöht. Neben der Geldstrafe drohen zusätzlich ein sechsmonatiges Verbot, an öffentlichen Aufträgen teilzunehmen, sowie der sofortige Ausschluss von der Baustelle.
Schließlich kann der Punkteführerschein bei schweren Arbeitsunfällen (insbesondere bei Todesfällen oder dauerhaften Invaliditäten) für bis zu 12 Monate widerrufen werden.