Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dr. Mirko Oliva
Bekanntlich hatten natürliche Personen, die ab dem Jahr 2020 und bis zum 31. Dezember 2023 vom Ausland in eine der südlichen Regionen Italiens (Abruzzen, Molise, Kampanien, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Sardinien, Sizilien) gezogen sind, 5 Jahre lang Anrecht auf eine 90% Steuerbefreiung für Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Arbeit. Wurde der Wohnsitz hingegen in eine andere Region Italien verlegt, betrug die Steuerbefreiung „nur“ 70%.
Folgende Voraussetzungen mussten erfüllt werden, um den Steuervorteil in Anspruch nehmen zu können:
Das Finanzamt hat sich nun ein einer Stellungnahme mit dem Fall beschäftigt, wenn ein Steuerzahler vor Ablauf der 5 Jahre aus einer dieser südlichen Regionen in eine andere italienische Region umzieht. (z. B. von Apulien nach Piemont)
Das Finanzamt kommt dabei überraschend zum folgenden Schluss
Folgende Voraussetzungen mussten erfüllt werden, um den Steuervorteil in Anspruch nehmen zu können:
- Der Steuerwohnsitz muss mindestens zwei Jahre lang im Ausland vor der Wohnsitzverlegung nach Italien bestanden haben;
- Der Steuerzahler verpflichtete sich, für mindestens zwei Jahre nach erfolgter Wohnsitzverlegung den Steuerwohnsitz in Italien beizubehalten;
- die Arbeitstätigkeit muss überwiegend in Italien ausgeübt werden.
Das Finanzamt hat sich nun ein einer Stellungnahme mit dem Fall beschäftigt, wenn ein Steuerzahler vor Ablauf der 5 Jahre aus einer dieser südlichen Regionen in eine andere italienische Region umzieht. (z. B. von Apulien nach Piemont)
Das Finanzamt kommt dabei überraschend zum folgenden Schluss
- Die Berechtigung für die 90%-ige Steuerbefreiung entfällt ab dem ersten Jahr des Zuzugs nach Italien. Das bedeutet, selbst für die Zeit, in der die Person tatsächlich im Süden gelebt hat, steht die Begünstigung nur noch im ordentlichen Ausmaß von 70 % zu.
- Nachzahlung und Meldung: Die Differenz zwischen den bereits in Anspruch genommenen 90 % und den rechtlich zustehenden 70 % muss für die vergangenen Jahre korrigiert werden. Dies muss über eine berichtigende Steuererklärung (Dichiarazione integrativa) erfolgen. Die zu wenig gezahlten Steuern müssen nebst Zinsen und (durch das Ravvedimento operoso reduzierten) Strafen nachgezahlt werden.