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Zwischen „Rifiuto“ und „Scarto“ von elektronischen Rechnungen muss unterschieden werden

Die elektronische Rechnung an die öffentliche Verwaltung unterscheidet sich von der elektronischen Rechnung zwischen Privaten:
  • beim Ausfüllen der elektronischen Rechnung an die öffentliche Verwaltung müssen in bestimmten Fällen zusätzliche Daten zu den normalerweise vorgesehenen angegeben werden; so ist bei Rechnungen, die sich auf Verträge/Bauarbeiten/Interventionen beziehen obligatorisch, auch den CIG (Codice Identificativo Gara), den CUP (Codice Unitario Progetto) sowie die Daten der Bestellung/des Vertrages über die in Rechnung gestellte Lieferung/Leistung anzugeben;
  • was den Prozess der Rechnungsstellung betrifft, so ist unbeschadet des Transits durch den SDI für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung vorgesehen, dass der Rechnungsempfänger (öffentliche Verwaltung) die erhaltene Rechnung akzeptieren oder ablehnen kann.

Mit Ministerialerlass wurden im Jahr 2020 spezifische Fälle festgelegt, in denen die öffentliche Verwaltung eine bei ihr eingegangene elektronische Rechnung zurückweisen kann/darf, sogen. „rifiuto“. Dies geschah um sicherzustellen, dass die Ablehnung elektronische Rechnungen durch die öffentlichen Verwaltungen nicht willkürlich erfolgt.

Im speziellen sind 5 Fälle vorgesehen bei welchen die öffentliche Verwaltung eine an sie gesendete elektronische Rechnung ablehnen kann/darf:
  1. nicht zu ihren Gunsten durchgeführte Transaktion;
  2. fehlende/falsche Angabe des CIG (Codice Identificativo di Gara) oder des CUP (Codice Unico di Progetto);
  3. fehlende/falsche Angabe des „Codice di Repertorio“;
  4. fehlende/falsche Angabe des „Codice di Autorizzazione di Immissione in Commercio” (AIC) und der entsprechenden Menge;
  5. fehlende/falsche Angabe der Nummer und des Datums der Feststellung der Mittelbindung für Rechnungen an Regionen und lokale Behörden.

Nur wenn einer dieser Fälle vorliegt, kann die öffentlichen Verwaltung die über die SDI-Plattform erhaltene elektronische Rechnung ablehnen. Im Falle einer Ablehnung (rifiuto) muss die öffentlichen Verwaltung den Grund angeben und darf dabei nur die oben genannten Fälle verwenden.

ACHTUNG: eine abgelehnte Rechnung an die öffentliche Verwaltung (rifiuto) ist eine regulär ausgestellte Rechnung, da sie alle Kontrollen der SDI-Plattform überwunden hat!

Da es nicht möglich ist, eine abgelehnte elektronische Rechnung zu löschen, empfehlen wir eine entsprechende Gutschrift auszustellen (die ebenfalls abgelehnt wird). Auf diese Weise scheinen die abgelehnte Rechnung und die abgelehnte Gutschrift im persönlichen geschützten Bereich bei der Agentur der Einnahmen („Fatture e corrispettivi“) auf, heben sich jedoch gegenseitig auf. In einem zweiten Schritt kann dann erneut die korrekte elektronische Rechnung an die öffentliche Verwaltung ausgestellt werden.

Elektronische Rechnungen welche hingegen die formellen Kontrollen der SDI-Plattform nicht überstehen und von der SDI-Plattform abgelehnt werden (scarto), gelten als nicht ausgestellt.
Für abgelehnte Rechnungen (scarto) muss keine Gutschrift ausgestellt werden
Dr. Martin Eder
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Martin Eder

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